Allgemeine Geschäftsbedingungen von spendino



Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von spendino. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzrichtlinien von spendino.

Präambel
spendino stellt gemeinnützigen Organisationen und Parteien (Partnern) Online- und Mobile Fundraising Technologien ebenso wie internetbasierte Marketingwerkzeuge zur Verfügung. spendino betreibt hierzu eigene Lösungen als SaaS (Software as a Service), bedient sich aber auch fremder Dienstleistungen. Die folgenden AGB regeln das Verhältnis zwischen Nutzer und spendino bei Nutzung der spendino Plattform auf eigenen und fremden Webseiten. Das Verhältnis zwischen den Partnern und spendino sind in besonderen AGB und speziellen Vereinbarungen geregelt.

§ 1 Beschreibung der Services bzw. Leistungsumfang

(1) Die Betreiberin betreibt eine Engagement- und Fundraising-Plattform im Internet, deren Funktionalitäten es gemeinnützigen Organisationen erlauben ihre Aktivitäten im Rahmen der eigenen Webseiten, der Webseiten von spendino oder Webseiten Dritter darzustellen. Partner haben damit auch die Möglichkeit Zeit-, Sach-, oder Geldspenden zur Unterstützung der eigenen Aktivitäten einzuwerben und abzuwickeln. Mit der Nutzung der Plattform oder einer Spende über die Technologie von spendino erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(2) spendino stellt die von Spendenorganisationen bereitgestellten Daten und/oder Informationen Anderen lediglich zur Verfügung. Stellt der Nutzer finanzielle Mittel zur Verfügung so gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen §5 dieser AGB.

(3) Dem Nutzer ist bewusst, dass spendino als neutraler Dienstleister für die gemeinnützigen Organisationen nur die technologische Basis für den Kontakt zwischen der Organisation und ihm zur Verfügung stellt. Die spendino GmbH ist selbst keine gemeinnützige Organisation.

§ 2 Anmeldung, Wahrheit und Abmeldung

(1) Die Nutzung der Plattform ist für den Nutzer kostenfrei, die Partner von spendino (gemeinnützigen Organisationen) entrichten für die Nutzung des Dienstes individuell vereinbarte Gebühren nach gewähltem Tarif und Leistungspaket, es gilt die jeweils gültige Preisstaffel.

(2) Eine Anmeldung ist nur unter Verwendung des richtigen und vollständigen Namens des Nutzers/Spenders gestattet. Pseudonyme, Künstlernamen oder Aliase sind nicht gestattet.

(3) Die Nutzung der Plattform ist ohne Alterseinschränkung möglich. Geldspenden sind Nutzern über 16 Jahren vorbehalten.

(4) Jeder Nutzer darf sich nur einmal bei spendino registrieren und jeweils nur ein Profil anlegen.

(5) Der Nutzer darf den Zugang zur Plattform nicht an Dritte weitergeben.

(6) Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, sich ohne Angabe von Gründen abzumelden. Eine Kündigungsfrist existiert nicht. Bei Abmeldung wird der für den Nutzer gespeicherte Datensatz gelöscht. Sofern gesetzliche Bestimmungen (z.B. (Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten) dem nicht entgegen stehen.

§ 3 Pflichten des Nutzers

(1) Inhalte die an die spendino-Websites übermitteln werden, sind Inhalte an denen der Nutzer die Nutzungsrechte hält. Der Nutzer räumt spendino die Nutzungsrechte für diese Inhalte ein. Dies betrifft die Nutzung im Rahmen des gesamten Webangebotes der spendino GmbH, kann aber auch die Darstellung in anderen Medien und Werbematerialen umfassen, sofern sie dem Zweck des Angebotes entsprechen. Generell dürfen in Bildern keine Firmenlogi (z.B. zu Werbezwecken) verwendet werden.

(2) Bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf den spendino-Websites sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Unlautere Handlungen sind zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten. Dies betrifft insbesondere das Versendung von Kettenbriefen, anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation (explizit oder implizit), verbreiten von jugendgefährdenden oder extremistischen Inhalten jeglicher Richtung u.a.

(3) Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt:
a. Techniken, Software oder Scripts mit dem Zweck zu verwenden, Inhalte auszulesen und in nicht durch die Plattform vorgesehener Art und Weise zu speichern, weiterzugeben oder in anderer Weise zu verarbeiten.
b. Inhalte zu blockieren, zu überschreiben, zu modifizieren oder zu kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der spendino Websites erforderlich ist und er ausdrücklich dazu berechtigt ist.
c. Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der spendino Websites oder von anderen Nutzern ohne ausdrückliches Einverständnis.
d. Vornahme von Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der spendino Infrastruktur zu beeinträchtigen oder diese übermäßig zu belasten.

§ 4 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von spendino, zu finden unter www.spendino.de

§ 5 Besondere Regeln für die zur Verfügungstellung finanzieller Mittel (Spende, Kollekte, SMS)

(1) Rolle von spendino
a. Bei Durchführung einer Spende über die Technologie von spendino entsteht Bindung zwischen der Spendenorganisation und dem Spender.
b. Dem Spender ist bewusst, dass es seiner Obliegenheit unterliegt den Zweck und die Mittelverwendung der von ihm begünstigten Organisation zu überprüfen. Erklärt der Spender gegenüber spendino seine Zuwendung irrtümlich oder in irrtümlicher Höhe gemacht zu haben, so wird spendino der Spendenorganisation diese Erklärung mitteilen bzw. weiterleiten. Es unterliegt der Obliegenheit der Spendenorganisation im Einvernehmen mit dem Spender eine Regelung zu finden.
c. Die Abwicklungen von Zahlungen können über unterschiedliche Drittanbieter erfolgen. In Erweiterung der hier genannten Regeln gelten deren Bedingungen für die Nutzung ihrer Dienste.

(2) Bereitstellung finanzieller Mittel a. Die Technologie von spendino wird von Spendenorganisationen eingesetzt, die nach den Regeln der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind, nach den Regeln des EStG als Partei oder Wählervereinigung gelten oder nach anderen inländischen, gesetzlichen Vorschriften als gemeinnützig anerkannt sind.
b. Zuwendungsbescheinigungen werden von den jeweiligen Organisationen nach deren Regeln erstellt. Erbringt spendino im Auftrag der Spendenorganisation als Dienstleister einen Teil dieser Aufgabe ist dies für die beschriebenen Vorgänge unerheblich. Der Spender hat für die Erstellung von Zuwendungsbescheinigungen gegebenenfalls ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen.
c. Nicht alle finanziellen Zuwendungen ermöglichen die Erstellung einer Zuwendungsbescheinigung. Hierzu zählen insbesondere Zuwendungen die per SMS (Mobile Payment) getätigt werden oder die bewusst anonym durchgeführt werden. spendino wird dies jeweils in geeigneter Form kenntlich machen.
d. Die Technologie von spendino kommuniziert die Aktivitäten seiner Nutzer unter Beachtung der Datenschutzrichtlinie. Insbesondere ist die Kommunikation der Aktivitäten in einsehbaren Unterstützerlisten vorgesehen.
e. Die Speicherung und Aufbewahrung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Haftung von spendino

(1) spendino bemüht sich den Betrieb des Services mit hoher Verfügbarkeit sicherzustellen. spendino garantiert weder die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service noch haftet spendino für Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Beispielsweise kann es durch technische Störungen, notwendige Wartungsarbeiten oder das einspielen erforderlicher Updates zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Services kommen.

(2) spendino behält sich das Recht vor - geht jedoch keinerlei derartige Verpflichtung ein -, den Inhalt auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, zu ändern oder zu löschen.

(3) spendino ist jederzeit berechtigt, die Dienste von spendino geänderten Nutzungsbedürfnissen anzupassen oder nach wirtschaftlichen Erfordernissen zu verändern.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte die AGB unvollständig sein, so bleiben die übrigen Klauseln des AGB in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

(2) spendino ist zur Änderung bzw. Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. spendino wird den Nutzer über die Änderungen rechtzeitg benachrichtigen. Der Nutzer hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe, dann werden diese wirksam. Über die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde zuvor hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs durch den Nutzer ist spendino berechtigt den Nutzer von der weiteren Nutzung auszuschließen.

(3) Erfüllungsort ist Berlin

(4) Gerichtsstand ist Berlin

Stand 01.09.2009