Spenden-Lexikon



Abgabenordnung


Die Abgabenordnung (AO) regelt das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland und wird als Steuergrundgesetz bezeichnet. Die AO wurde am 16.03.1976 beschlossen und ist 1977 in Kraft getreten.

In neun Teilen gegliedert, bestimmt sie die Ermittlung der Grundlagen für die Besteuerung und das Festsetzen, Erheben und Vollstrecken von Steuern. Desweiteren sind in ihr die Vorschriften für außergerichtliche Rechtsbefehle und zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht enthalten.

Die Paragraphen §§ 51-68 AO, besonders §§ 52-57 AO, haben Relevanz für das Spendenverfahren. In ihnen sind die steuerbegünstigten Zwecke erläutert, welche zur Steuerbefreiung für Körperschaften und Stiftungen führen:

§§ 52-54 AO:     Zwecke für Steuerbegünstigung

                       § 52 Gemeinnützige Zwecke

                       § 53 Mildtätige Zwecke

                       § 54 Kirchliche Zwecke

§§ 55-57 AO:    definiert die Gemeinnützigkeit von Körperschaften

                       § 55 Selbstlosigkeit

                       § 56 Ausschließlichkeit

                       § 57 Unmittelbarkeit

Die Voraussetzung für eine Steuerminderung stellt die Zuwendungsbescheinigung dar. Diese wird von der Körperschaft bei dem Finanzamt eingereicht, um eine Steuerbegünstigung zu bekommen.