Spenden-Lexikon
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. erhielt seinen jetzigen Namen 1990 bei einer Umbenennung von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Stiftungen.
Er sieht sich als Vertreter sämtlicher Stiftungen gegenüber der Politik, der Verwaltung sowie der allgemeinen Öffentlichkeit. Der Bundesverband kümmert sich in erster Linie um Aufgaben und Anliegen, die die zukünftige Entwicklung der Stiftungen und der Stiftungslandschaft beeinflussen.
Um einen dauerhaften und nachhaltigen Dialog zwischen den Stiftungen und ihren Stakeholdern voranzutreiben, veranstaltet der Bundesverband Deutscher Stiftungen diverse Veranstaltungen.
Darüber hinaus informiert der Bundesverband durch seine vielfältigen Publikationen und seinen wissenschaftlichen Untersuchungen die Stiftungslandschaft über neue und innovative Themen und Aspekte.
Im Jahr 2000 verabschiedete der Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“:
- Die Bürgerstiftung verfolgt einen gemeinnützigen Zweck.
- Sie setzt sich in der Regel aus mehr als einer Stiftung zusammen, wobei die Initiative von einer einzelnen gemeinnützigen Institution oder einem Bürger ausgehen kann.
- Sie ist unabhängig von Staat und Wirtschaft. Alle vertretenden Stiftungen sind gleichberechtigt.
- Ihre Arbeit ist auf ein bestimmtes regionales Gebiet ausgerichtet.
- Es erfolgt durch Zustiftungen eine kontinuierliche Erhöhung ihres Stiftungskapital. Darüber hinaus sammelt sie finanzielle Unterstützung durch Projektspenden, Unterstiftungen und in Form von Fonds.
- Der Förderungszweck einer Bürgerstiftung ist weit gefasst. Sie ist entweder fördernd oder operativ tätig.
- Sie unterstützt zu 100 % Projekte die das bürgerschaftliche Engagement stärken oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
- Sie betreibt eine aktive und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und macht ihre Projekte transparent.
- Innerhalb ihres regionalen Raumes verbindet sie diverse Institutionen oder Städte.
- Die Bürgerstiftung setzt sich aus verschiedenen Gremien, wie dem Vorstand und dem Kontrollorgan, zusammen. Ihre Arbeit wird durch Transparenz und Partizipation dominiert.
Diese „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ dienen als Gütesiegel um „echte“ von „unechten“ Bürgerstiftungen zu unterscheiden. Sie basieren auf den Grundsätzen der Transparenz, Unabhängigkeit und der Mitbestimmung.
Alle zwei Jahre, zum Tag der Bürgerstiftungen wird diese Auszeichnung an Bürgerstiftungen vergeben.




