Spenden-Lexikon
Bußgeld
Das Bußgeld ist eine Sanktion, welche in der Regel bei weniger gravierenden Verstößen verordnet wird. Eine Geldstrafe sieht den Mindestbetrag von 5 Euro und eine maximale Höhe von 50.000 Euro vor. Bei Verfahren gegen juristische Personen kann das Bußgeld in Millionenhöhe ausfallen.
Wohltätige Organisationen können sich im Verzeichnis der Amts- und Landesgerichte aufnehmen lassen, um Bußgelder zu empfangen. Das Verzeichnis wird einmal jährlich zu einer Liste erstellt. Diese Liste mit potenziellen Organisationen wird dem Richter dann ausgehändigt. Der Richter entscheidet während des Verfahrens, an welchen gemeinnützigen Verein das Geld gehen soll.
Häufig wird ein Verein gewählt, welcher einen pädagogischen Zweck für den Täter erfüllt. Um die Chancen auf eine Bußgeldspende zu erhöhen, wird Bußgeldfundraising betrieben. Dabei wird die Beziehung zum Richter dauerhaft gepflegt, zum Beispiel mittels umfangreicher Informationen zur Organisation.




