Im Rahmen einer Straßensammlung erfolgt die Spendenaktion durch eine Face-to-Face-Kommunikation mit den potenziellen Unterstützern.
Es handelt sich hierbei um Sammlungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten oder in anderen öffentlich zugänglichen Räumen.
Eine Straßensammlung erfolgt mithilfe von verschlossenen und teilweise verplombten Sammelbüchsen. Diese müssen im Vorfeld und nach der Spendenaktion, mit einer entsprechenden Liste, der Sammlungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes vorgelegt werden. Diese Aussage trifft nur auf die Bundesländer zu, die in den letzten Jahren ihr Sammlungsgesetz nicht abgeschafft haben.
Die Sammlungsbehörde überprüft einerseits, ob die Sammlung ordnungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Richtlinien durchgeführt wurde (Transparenzgebot) und andererseits, ob die Spenden auch tatsächlich bei der festgelegten Non-Profit-Organisation ankommen (Verwendungsnachweis).