Spenden-Lexikon
Erbschaft
Unter Erbschaft bezeichnet man im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person. Diese wird in einem Testament festgelegt und kommt nach dem Tod dem Erben zugute. Der Erbe hat hingegen das Recht durch eine persönliche Erklärung vor dem Notar oder dem Nachlassgericht die Erbschaft auszuschlagen.
Einige Menschen wollen ihr Geld einem gemeinnützigen Zweck hinterlassen, um auch nach dem Tod ihrem Vermögen einen karitativen Sinn zu geben. Oft sind es Organisationen, welche von dem Verstorbenen schon vor dem Tod finanziell unterstützt wurden.
Das Erbschaftsfundraising ist eine spezielle Form des Fundraisings. Sie wirbt um die Vermächtnisse und Erbschaften zu Lebzeiten und nach dem Tod. Gerade in Deutschland, wo die Geburtsraten zurückgehen und die Menschen immer älter werden, ist die Erbschaft eine bedeutende Form der Spende.




