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Familienstiftung
Bei Familienstiftungen handelt es sich um rechtfähige Stiftungen des BGB, die unmittelbar und hundertprozentig am Gemeinwohl der eigenen Familienmitglieder oder anderer Familien interessiert sind. Im Unterschied zu anderen Stiftungsformen sind Familienstiftungen nicht gemeinnützig.
Bei dieser Organisationsform wird zwischen unternehmensverbundener und privater Stiftungen unterschieden. Seit der Überarbeitung des BGB im Jahr 2002 kommt die Form der Familienstiftung auch für mittelständige Unternehmen in Betracht.
Zu den Vorteilen dieser Stiftungsform zählt neben der Abkehr von Haftungsrisiken und feindlicher Unternehmensübernahme, auch die Schwächung wirtschaftlicher Störfaktoren.




