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Gemeinnützige GmbH


Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert und unterliegt dem GmbH-Gesetz. Im Gegensatz zur GmbH handelt sie nicht vorrangig gewinnorientiert.

Sie hat steuerliche Begünstigungen, wie eine gemeinnützige Körperschaft, soweit die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO) entsprechen.

Die Gewinne aus der gemeinnützigen GmbH kommen dem gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zweck zugute und werden nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet. Bei einer Auflösung der Gesellschaft kommt das Vermögen einer steuerbegünstigten Körperschaft zu.