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Parteispende


Parteispenden sind Spenden an politische Parteien für den politischen Zweck. Zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und den öffentlichen Zuschüssen finanzieren sie die Parteien.

Die Parteispende macht durchschnittlich 15% der gesamten Finanzierung aus.

An eine Partei können Personen und Körperschaften in unbegrenzter Höhe spenden.

Die Parteien sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und erhalten für die Spendeneinnahmen staatliche Zuschüsse.

Nach Paragraph § 2 des Parteiengesetzes sind Spenden bis zu einer Höhe von 1.650 € (bei Ehegatten 3.300 €) als Sonderausgaben abzugsfähig und vermindert nach Paragraph § 34g EStG die Einkommenssteuer.