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Spenden-Lexikon
Parteispende
Parteispenden sind Spenden an politische Parteien für den politischen Zweck. Zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und den öffentlichen Zuschüssen finanzieren sie die Parteien.
Die Parteispende macht durchschnittlich 15% der gesamten Finanzierung aus.
An eine Partei können Personen und Körperschaften in unbegrenzter Höhe spenden.
Die Parteien sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und erhalten für die Spendeneinnahmen staatliche Zuschüsse.
Nach Paragraph § 2 des Parteiengesetzes sind Spenden bis zu einer Höhe von 1.650 € (bei Ehegatten 3.300 €) als Sonderausgaben abzugsfähig und vermindert nach Paragraph § 34g EStG die Einkommenssteuer.




