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Satzung


Die Satzung ist die bei der Gründung der Körperschaft erlassene Rechtsvorschrift, welche die Körperschaft in ihrem Handeln bestimmt. Die Satzung ist für jedes Mitglied bindend.

Hauptbestandteile der Satzung sind Angaben zu Namen der Körperschaft, dem Sitz, dem Zweck, dem Vermögen, den Organen, Änderungs-, Ablösungs- und Auflösungsbestimmungen.

Nach dem Paragraph § 60 Abgabenordnung (AO) muss der Satzungszweck genau bestimmt sein, damit anhand der Satzung die Voraussetzung für Steuervergünstigung überprüft werden kann.

Da die Satzung fast unabänderlich ist und eine Körperschaft auf Dauer angelegt ist, gilt es viele rechtliche Optionen offen zu lassen, da sich Umstände und Bedürfnisse ändern können.